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Aufnahmebedingungen für den M-Zug

 

   Für die Aufnahme in den M-Zug gelten gem. § 30 VSO folgende Regelungen:

   Aufnahme aus der 6. Jahrgangsstufe in die M7

 

    • Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der 6. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 2,66 è Aufnahme auf Antrag der Erziehungsberechtigten
    • Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 3,0 und höher è Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung an der Mittelschule Furth im Wald in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis nicht mindestens die Note 2 erreicht worden ist.
   Aufnahme aus der 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe in die M8 bzw. M9

 

    • Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 2,33 è Aufnahme auf Antrag der Erziehungsberechtigten
    • Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 2,66 und hšher è Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis nicht mindestens die Note 2 erreicht worden ist.

 

   Ablauf der Aufnahme in den M-Zug

 

    • Antragstellung bei der abgebenden Schule bis 22. 02. 2012
    • Anträge an der Mittelschule Furth im Wald bis 24. 02. 2012
    • Erziehungsberechtigte werden über den Prüfungstermin (voraussichtlich 06. 04. 2011) und die zu prüfenden Fächer von der Mittelschule Furth im Wald in Kenntnis gesetzt
    • Prüfungsergebnisse und die Entscheidung über die Aufnahme in den M-Zug erhalten die Erziehungsberechtigten und die abgebende Schule zeitnah

 

   Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges

     

    • Bestandener Qualifizierender Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 2.33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch è Antrag der Erziehungsberechtigten
    • Bei einem Notendurchschnitt ab 2,66 in Deutsch, Mathematik und Englisch è Antrag der Erziehungsberechtigten + Aufnahmeprüfung

     

     

    Johann Ziesler, Rektor


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