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Aufnahmebedingungen für den M-Zug |
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Für die Aufnahme in den M-Zug gelten gem.
§ 30 VSO folgende Regelungen:
Aufnahme aus der 6. Jahrgangsstufe in die M7
- Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis
der 6. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch mindestens 2,66 è Aufnahme
auf Antrag der Erziehungsberechtigten
- Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch 3,0 und höher è Aufnahme
nach bestandener Aufnahmeprüfung an der Mittelschule Furth im
Wald in den Fächern, in denen im Zwischenzeugnis nicht mindestens
die Note 2 erreicht worden ist.
Aufnahme aus der 7. bzw. 8.
Jahrgangsstufe in die M8 bzw. M9
- Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis
der 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik
und Englisch mindestens 2,33 è
Aufnahme auf Antrag der Erziehungsberechtigten
- Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und
Englisch 2,66 und hšher è Aufnahme
nach bestandener Aufnahmeprüfung in den Fächern, in denen im
Zwischenzeugnis nicht mindestens die Note 2 erreicht worden ist.
Ablauf der Aufnahme in den M-Zug
- Antragstellung bei der abgebenden Schule bis 22. 02. 2012
- Anträge an der Mittelschule Furth im Wald bis 24. 02. 2012
- Erziehungsberechtigte werden über den Prüfungstermin
(voraussichtlich 06. 04. 2011) und die zu prüfenden Fächer von
der Mittelschule Furth im Wald in Kenntnis gesetzt
- Prüfungsergebnisse und die Entscheidung über die Aufnahme in
den M-Zug erhalten die Erziehungsberechtigten und die abgebende
Schule zeitnah
Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe
des M-Zuges
- Bestandener Qualifizierender Abschluss mit einem Notendurchschnitt
von 2.33 in den F
ächern Deutsch, Mathematik und Englisch è
Antrag der Erziehungsberechtigten
- Bei einem Notendurchschnitt ab 2,66 in Deutsch, Mathematik und
Englisch è Antrag der
Erziehungsberechtigten + Aufnahmeprüfung
Johann Ziesler, Rektor
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